Baugesuche
Beim ordentlichen Baubewilligungsverfahren erfolgt die Publikation im Amtsblatt und im Anschlagkasten der Gemeinde. Beim vereinfachten Baubewilligungsverfahren für geringfügige Bauten werden die direkten Anstösser mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt (Art. 92 RPBR).
Die Akten können auf der Gemeindeverwaltung während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat Ulmiz einzureichen.
