Formulare / Reglemente
Vorgehen für die Einreichung von Baugesuchen
Kleines Baugesuch - Gesuch nach dem vereinfachten Verfahren für geringfügige Bauten gemäss Art. 85 bzw. Art. 87 Abs. 2 RPBR vom 1. Dezember 2009
- Bei einem vereinfachten Bauverfahren ist das offizielle "Formular1" des Kantons Freiburg auszufüllen (kann auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder siehe Link unten).
- Zusätzlich ist ein Situationsplan des offiziellen Geometers beizulegen - eine Kopie genügt sofern der Plan aktuell ist (neue Parzellennummern).
- Im Weiteren sind massstabgetreue Pläne und Materialangaben zum Bauvorhaben - zusammen mit den Formularen in 5-facher Ausfertigung - einzureichen.
Formulare Baubewilligung ordentliches Verfahren
Die Formulare für die ordentlichen Bauverfahren können beim Bau- und Raumplanungsamt des Kantons Freiburg heruntergeladen werden und sind in 5-facher Ausfertigung einzureichen.
Link Bewilligungsformulare Bau- und Raumplanungsamt
Diverse Formulare
- Formular 1 / Gesuchsformular für geringfügige Bauten (kleines Baugesuch)
- Näherbaurecht (Bauten in ungesetzlicher Distanz)
- Einwilligung der benachbarten Grundeigentümer
Reglemente
Hier gelangen Sie zu den Reglementen der Gemeinde.
Kantonale Gesetzgebung
Raumplanungs- und Baugesetz (RPBG) und Ausführungsreglement zum Raumplanungs- und Baugesetz (RPBR)
www.fr.ch/sleg/de/pub/index.cfm
